Das Urteil vom Passauer Landgericht vom 20. Juli 2018 gegen Elisabeth W. wegen versuchten Mordes an ihrem Ehemann ist rechtskräftig. Die eingelegte Revision der Angeklagten wurde mit Beschluss des 1. Strafsenats des Bundesgerichtshofs als unbegründet verworfen. Nach Überzeugung des Gerichts hat Elisabeth W. im Zeitraum zwischen Ende Juli und Ende August 2017 ihrem Ehemann heimlich bis zu 140 Tabletten eines Blutverdünnungsmittels zugeführt. Der Geschädigte erkrankte dabei lebensgefährlich, überlebte aber. Nun muss die 51-Jährige wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung eine Freiheitsstrafe von 10 Jahren verbüßen.
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