Amnestie-Regelung
Besitzerinnen und Besitzer verbotener Springmesser im Landkreis Rottal-Inn haben bis zum 1. Oktober die Möglichkeit, diese straffrei abzugeben. Aufgrund des im vergangenen Jahr verabschiedeten Sicherheitspaketes der Bundesregierung sind seit dem 31.10.2024 sämtliche Springmesser verboten. Bis dahin waren bestimmte Messer von dem Verbot ausgenommen. Um eine geregelte Abgabe zu ermöglichen, wurde eine Amnestie-Regelung beschlossen. Wer noch immer ein unerlaubtes Springmesser besitzt, kann dieses bis Anfang Oktober beim Landratsamt Rottal-Inn oder bei einer Polizeidienststelle ohne Konsequenzen abgeben. Die Regelung gilt auch für Springmesser, die auch schon nach alter Rechtslage verboten waren. Inhaber einer waffenrechtlichen Erlaubnis müssen keine negativen Auswirkungen auf ihre waffenrechtliche Zuverlässigkeit befürchten.