Angebotspflicht von Mehrwegsystemen in der Gastro seit 01.01. – Umsetzung und Reaktionen (PA)

Seit dem 1. Januar 2023 besteht in Deutschland eine Mehrwegpflicht für Restaurants, Cafés, Bistros und Lieferdienste sowie für alle anderen Formen des Außer-Haus-Verkaufs. Das bedeutet, dass die  Gastronomie-Betreiber dazu verpflichtet sind, mindestens ein alternatives Mehrweg-Verpackungssystem anzubieten. Wie sich das auf das Alltagsgeschäft auswirkt, David Sieblitz hat sich dazu in der Passauer Gastro-Landschaft kundig gemacht.