Angst vor Schweinepest - Schonzeit aufgehoben
Die Angst vor der afrikanischen Schweinepest führt zum Handeln. In den niederbayrischen Landkreisen wurde die befristete Aufhebung der Schonzeit von Wildschweinen und für nicht zur Aufzucht benötigte Brachen angeordnet. Diese Entscheidung wurde im Vorgriff auf eine Anordnung der Bundesregierung getroffen.
Ab sofort können Wildschweine bejagt werden. Ausgenommen davon sind weibliche Wildscheine die Nachwuchs haben. Sie zu erlegen bleibt nach wie vor eine Straftat. Begründet wird das Ende der Schonzeit mit der immer weiter an die bayrischen Grenzen heran nahenden afrikanischen Schweinepest die in Tschechien und Polen bereits wütet. Die Schweinepest wird vor allem von Wildschweinen übertragen und ist für Hauschweine hoch ansteckend. Für Menschen bedeutete sie keine gesundheitliche Gefahr.