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      Anklageerhebung

      Die Ermittlungen im Fall der illegalen Luchstötung im bayerischen Wald sind abgeschlossen. Demnach bewilligte das Amtsgericht Cham die Anklage gegen einen Tatverdächtigen. Dieser wird wegen Jagdwilderei sowie Verstößen gegen das Bundesnaturschutzgesetz und das Tierschutzgesetz angeklagt. Bei dem 53-jährigen Beschuldigten wurden neben abgeschnittenen Körperteilen eines weiteren Luchses auch verbotene Waffen sichergestellt. Darunter befanden sich ein Nachtsicht-Zielgerät sowie ein Wurfstern. Außerdem wurden an einer Lebendfalle in einem Waldstück Spuren gesichert, die den Verdacht gegen den 53-Jährigen erhärteten. Weitere Vorwürfe mussten wegen mangelnder Beweise fallen gelassen werden.

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