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      Freiheitsstrafe für Stefan K.

      Am Landgericht Passau wurde am Dienstag der wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung angeklagte Stefan K. zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten verurteilt. Trotz der anfänglichen Annahme, dass er die Tat heimtückisch und mit Tötungsabsicht begangen habe, entschied das Gericht, dass es sich in diesem Fall nur um eine gefährliche Körperverletzung handelte. Stefan K. werde als emotional instabil eingestuft und reagiere schnell über. Er wird deshalb in ein Bezirkskrankenhaus eingewiesen. Darüber hinaus wirkte sich die Tatsache, dass das Opfer bei der Tat nicht schwer verletzt wurde, ebenfalls mildernd auf das Strafmaß aus. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

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