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      Gesetzesänderung für Feuerwehren

      Künftig dürfen Feuerwehrleute in Bayern auch über das 63. Lebensjahr hinaus bei Einsätzen helfen. Der Bayerische Landtag hat am Mittwoch unter anderem diese Änderung beim Feuerwehrgesetz beschlossen. Demnach wurde die Altersgrenze von 63 auf 65 Jahre angehoben. Mit der Gesetzesänderung soll das Einsatzkräftepotential für die Feuerwehren vor Ort gesichert werden. In vielen Regionen Deutschlands muss die Feuerwehr ein sinkendes Interesse bei jungen Menschen verzeichnen. Um eine flächendeckende Versorgung von Feuerwehren zu sichern, soll das neue Gesetz auch die kommunale Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Feuerwehren erleichtern.

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