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      "Kleiner" Grenzverkehr ab heute dicht wegen härterem Lockdown

      Seit Mittwoch ist mit Einsetzen des verschärften Lockdowns in Bayern der „Kleine Grenzverkehr“ verboten. Das heißt: kurz mal zum Tanken nach Österreich oder zum Einkaufen nach Tschechien ist nicht mehr erlaubt. Kontrolliert wird es voraussichtlich von den Polizeiinspektionen in den Grenzlandkreisen. Wer trotz des Verbotes über die Grenze fährt, muss danach zehn Tage in Quarantäne oder einen aktuellen negativen Corona-Test vorweisen. Im Übrigen gilt die Regelung auch für Einkaufsfahrten von Österreich oder Tschechien nach Bayern. Einen Bußgeldkatalog für derartige Verstöße gibt es aktuell noch nicht.

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