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      Leichteres Bauen am Ortsrand

      Auf Drängen des Bayerischen Gemeindetags wurde eine neue Vorschrift im Baugesetzbuch verankert, nach der Städte und Gemeinden im Freistaat nun leichter Flächen für den Bau neuer Wohnungen am Ortsrand schaffen können. So können Gemeinden künftig Bebauungspläne mit einer Grundfläche von bis zu 10.000 Quadratmetern im beschleunigten Verfahren erstellen.

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