Mordprozess abgeschlossen
Das gegen Norbert S. wegen Mordes gefällte Urteil des Passauer Schwurgerichts ist rechtskräftig. Das gaben die Vertreter des Landgerichts Passau am Donnerstag bekannt. Bereits im September 2017 wurde der gelernte Metzger wegen Mordes zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe mit der Feststellung der besonderen Schwere der Schuld verurteilt. Die Revision des Angeklagten wurde mit Beschluss des 1. Strafsenats des Bundesgerichtshofs im April als unbegründet verworfen. Wie bereits berichtet, hatte Norbert S. seine von ihm getrennt lebende Ehefrau am Silvestermorgen 2016 in Thyrnau ermordet. Unmittelbar nach der Tat gelang es der zweifachen Mutter zwar noch, einen Notruf abzusetzen, jedoch erlag sie nur kurze Zeit später am Tatort ihren inneren Blutungen.