Neue Besuchs- und 2G-Regelungen bei Arbeitsagenturen und Bezirkskliniken

Laut einer Pressemitteilung der Bundesagentur für Arbeit, soll ab dem 25. November bundesweit die 2G-Regel für alle Häuser gelten. Kunden, die nicht geimpft oder genesen sind oder keine Auskunft über ihren Status geben möchten, werden demnach online oder telefonisch beraten oder können eine Kurzberatung an einem Notfallschalter wahrnehmen.