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      Rauchmelder künftig Pflicht

      Ab dem 1. Januar 2018 gilt eine Ruchmelderplicht für alle Wohngebäude. Die neue Regelung beinhaltet, dass in allen Haushalten, inklusive Eigentums- und Mietwohnungen, Rauchmelder eingebaut und vorhanden sein müssen. Sollte in Zukunft ein Feuer ausbrechen und kein Feuermelder installiert sein, können dem Eigentümer strafrechtliche Konsequenzen drohen. Die neue Regelung erweitert die bisherige Rauchmelderpflicht, in der nur Neubauten zum Einbau verpflichtet waren. Die Geräte sollten laut Bayerischer Bauordnung mindestens einmal im Jahr auf Funktionsfähigkeit und Betriebsbereitschaft geprüft werden. Die Wartung soll entweder vom Mieter, Eigentümer oder durch externe Dienstleister durchgeführt werden.

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