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      Rauchwarnmelderpflicht - Ende der Übergangsfrist für Wohnungseigentümer

      Wohnungseigentümer in Bayern müssen bis spätestens 31. Dezember 2017 ihre Wohnräume mit Rauchmeldern ausstatten beziehungsweise nachrüsten. Gemäß der Rauchwarnmelderpflicht müssen Schlafräume, Kinderzimmer, sowie Flure, die zu Aufenthaltsräumen führen, mit jeweils mindestens einem Melder ausgestattet sein. Seit Januar 2013 ist es im Freistaat Pflicht, neue Wohnungen mit Rauchmeldern auszustatten. Bis Ende 2017 gilt eine Übergangsfrist, in der bestehende Wohnungen nachgerüstet werden müssen. Mehr Informationen zu der Rauchwarnmelderpflicht gibt es online auf der Homepage des Bayerischen Innenministeriums.

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