Die Staatsanwaltschaft Passau hat am Mittwochvormittag Revision gegen das am 20. November gesprochene Urteil im Fall Dominik R. eingelegt. Darüber informierte Oberstaatsanwalt Walter Feiler die TRP1-Redaktion am Mittwoch. Die Strafkammer wird nun ihr Urteil schriftlich begründen und Anklage und Verteidigung zukommen lassen. Die Staatsanwaltschaft hat dann einen Monat Zeit, dies eingehend zu prüfen. Wird die Revision aufrechterhalten, muss sie schriftlich begründet werden. Danach wird die Akte dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe vorgelegt, erklärt Walter Feiler weiter. Ausschlaggebend für die Revision war, dass die Staatsanwaltschaft auf eine Verurteilung wegen Mordes plädierte; verurteilt wurde Dominik R. jedoch wegen Totschlags.
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