Der Angeklagte Robert T. ist am Montag vor dem Landgericht Passau zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Der Hutthurmer wurde bereits am ersten Prozesstag auf unerlaubten Umgang mit Abfall in acht Fällen, davon in sieben Fällen mit unerlaubten Betreiben von Anlagen schuldig gesprochen. Der Angeklagte legte dazu ein voll umfangreiches Geständnis ab. Zusätzlich muss Robert T. eine Geldstrafe in Höhe von insgesamt 25.000 Euro an gemeinnützige Organisationen zahlen. Der Geschäftsführer einer Bau- und Recycling GmbH ist im Zeitraum von 2011 bis 2015 unsachgemäß mit pechhaltigem Straßenaufbruch verfahren. Er hat den krebserregenden Teer ohne Genehmigungen auf mehreren Baustellen zwischengelagert und verbaut. Der Richter sah es als erwiesen an, dass die zuständigen Kreisverwaltungsbehörden daran nicht unbeteiligt waren. Es sei lange nicht klar gewesen, ob Genehmigungen erforderlich seien. Die Staatsanwältin sprach von einer dubiosen Rolle des Landratsamts Passau. Im Laufe der Verhandlung wurde ein Beamter der Kriminalpolizei Passau als Zeuge vernommen. Im Vorfeld hatten sich alle Parteien auf einen Strafrahmen zwischen einem Jahr und drei Monaten bis zu einem Jahr und neun Monaten auf Bewährung geeinigt. Für den Richter war die Einlassung des Zeugens und die Tatsache, dass das Geschäftsmodell nicht mehr besteht, ausschlaggebend für das letztendlich verhängte Strafmaß. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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