Urteil um Hitler-Geburtshaus

Die ehemalige Eigentümerin des Geburtshauses von Adolf Hitler in Braunau am Inn soll von der Republik Österreich eine Enteignungsentschädigung in Höhe von rund 1,5 Millionen Euro erhalten. Das geht aus dem Urteil vom 31. Januar 2019 bezüglich des Rechtsstreits vor dem Landesgericht Ried im Innkreis hervor. Der Richterspruch ist noch nicht rechtskräftig. Innerhalb der nächsten 14 Tage kann das Urteil angefochten werden. Wie berichtet, wurde die ehemalige Eigentümerin des Hauses im Juni 2017 durch ein Urteil vom Verfassungsgerichtshof in Österreich enteignet. Infolgedessen beantragte sie beim Landesgericht die Neufestsetzung der Enteignungsschädigung. Bisher erhielt sie von der Republik Österreich 310.000 Euro.