Während der gesamten Urteilsverkündung war im Gesicht des 26-jährigen Eritreers keinerlei Gefühlsregung zu erkennen. Mit stetigem Blick auf den Boden wirkte der Angeklagte eher abwesend in sich gekehrt. Sein Anwalt wollte sich auf Nachfrage weder zum Urteil noch zum Verhalten seines Mandanten äußern. In den Plädoyers hatte die Verteidigung einen Rechtsspruch wegen gefährlicher Körperverletzung gefordert. Der Richter sprach den Angeklagten am Ende aber wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung schuldig.
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