Am Donnerstag ist im Verfassungsgerichtshof in Wien die Enteignung des Geburtshauses von Adolf Hitler in Braunau verhandelt worden. Wie berichtet hatte die ehemalige Besitzerin Klage gegen die beschlossene Enteignung durch die Republik Österreich eingereicht. Demnach wurden ihr nicht nur der Besitz des Hauses, sondern auch Teile der Garagen und Parkplätze entzogen. Die Republik hatte die Frau enteignet, um zu verhindern, dass sich das Hitler Geburtshaus zur Pilgerstätte für Neonazis entwickelt. Kernpunkt der Auseinandersetzung war das Vorhaben des Bundes, eine tiefgreifende architektonische Änderung am Gebäude vorzunehmen. Der Entscheid des Verfassungsgerichtshofs ist in den nächsten Wochen zu erwarten, so Wolfgang Sablatnig, Mediensprecher des Verfassungsgerichtshofes in Wien.
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