Was zählt eigentlich zum täglichen Bedarf? Seit Ende vergangenen Jahres gilt im Einzelhandel die 2G-Regel. Ausgenommen: Die Deckung des täglichen Bedarfs. Dazu zählt etwa der Lebensmittelhandel, aber auch Gärtnereien, Baumärkte und seit Dezember sogar Spielwarenhandlungen. Vergangene Woche hat dann der Bayerische Verwaltungsgerichtshof beschlossen: Auch Bekleidungsgeschäfte dürfen ohne die 2G-Regel öffnen. Was das für die Einzelhändler bedeutet – wir haben nachgefragt.
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