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      Widerstand gegen „Paragraph 218“ – Schwangerschaftsabbruch seit 150 Jahren im Strafgesetzbuch

      Im Jahr 1871 wurde nicht nur der Deutsch-Französische Krieg beendet oder das Deutsche Kaiserreich gegründet, sondern auch ein neuer Paragraph in das Strafgesetzbuch des Deutschen Reiches aufgenommen: Der Paragraph 218. Dieser stellt seit dem 15. Mai 1871 Abtreibungen unter Strafe. Nach 150 Jahren ist die Kriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen nach wie vor ein brisantes und oft diskutiertes Thema – vor allem bei uns in Niederbayern.

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