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      Erinnerung an Rauchwarnmelder

      Seit dem 1. Januar sind nun auch im Freistaat in allen Wohnungen Rauchmelder Pflicht. Die neue Regelung beinhaltet, dass in allen Haushalten, inklusive Eigentums- und Mietwohnungen, Rauchmelder eingebaut sein müssen. Ausgestatten werden müssen Schlaf- und Kinderzimmer sowie Flure. Zuvor galt die Verordnung im Freistaat nur für Neubauten. Rauchmelder gehören an die Zimmerdecke installiert, da sich der Rauch dort zuerst sammelt. Darüber hinaus sollten laut Bayerischer Bauordnung die Warnmelder mindestens einmal im Jahr auf Funktionsfähigkeit und Betriebsbereitschaft überprüft werden.

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