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      Abschließende Plädoyers

      Am Dienstagvormittag wurden im Prozess gegen zwei rumänische Staatsangehörige am Landgericht Passau die Plädoyers vorgetragen. Ursprünglich waren sie angeklagt wegen gewerbs- und bandenmäßigen Einschleusens von Ausländern in acht Fällen. Eine Bandenmäßigkeit habe die Staatsanwaltschaft jedoch nicht gesehen. Von Seiten der Anklage wird für einen der beiden eine Freiheitsstrafe von sieben Jahren und sechs Monaten gefordert – bei einer Verurteilung in sechs Fällen. Für den zweiten Angeklagten wurde von der Staatsanwaltschaft wegen zwei Fällen eine Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren beantragt. Die Verteidigung beantragt jeweils eine Freiheitsstrafe auf Bewährung von jeweils maximal zwei Jahren und einem Jahr und sechs Monaten. Das Urteil wird am kommenden Dienstag gesprochen.

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