Der Fall Maurice K. - Ab Donnerstag stehen sechs Angeklagte vor Gericht
Passau – die niederbayerische Stadt am Zusammenfluss von Donau, Inn und Ilz wirkt auf den ersten Blick wie aus dem Bilderbuch: Beschaulich, freundlich und vor allem friedlich. Aber die vor allem bei Touristen äußerst beliebte Stadt besitzt auch ein anderes Gesicht. Im April dieses Jahres sorgte Passau bundesweit für Negativ-Schlagzeilen: Der erst 15-jährige Maurice K. aus dem benachbarten Obernzell verstarb am Abend des 16. April im Klinikum Passau an den Folgen einer Schlägerei, die sich inmitten der Dreiflüssestadt in einer Fußgängerunterführung zugetragen hat.
Das Geschehen soll damit begonnen haben, dass sich das spätere Opfer mit dem 16-jährigen Jugendlichen R. gegen 18 Uhr zu einer körperlichen Auseinandersetzung eins gegen eins verabredet hatte. An der Konfrontation sollen letztendlich jedoch mehr als 20 Personen beteiligt beziehungsweise zumindest vor Ort gewesen sein. Vier der Jugendlichen sollen Maurice K. so lange mit Schlägen und Tritten traktiert haben, bis er das Bewusstsein verlor. Laut dem Gutachten des Instituts für Rechtsmedizin in München verstarb der 15-Jährige schließlich an Blut in seinen Atemwegen, welches letztendlich zum Erstickungstod führte.
Am Donnerstag startet vor der Großen Jugendkammer des Landgerichts Passau die Hauptverhandlung gegen sechs Angeklagte im Alter zwischen 15 und 25 Jahren. Ihnen wird insbesondere Körperverletzung mit Todesfolge zur Last gelegt, wobei es sich bei einem der Angeklagten um Beihilfe gehandelt haben soll. Darüber hinaus müssen sich die Angeklagten wegen der Beteiligung an einer Schlägerei, sowie einer der Beschuldigten wegen versuchter Nötigung verantworten.
Im Hinblick auf zwei der Angeklagten erhebt die Staatsanwaltschaft Passau noch weitere Tatvorwürfe: Einer der beiden soll bei seiner Festnahme einen Vollstreckungsbeamten angegriffen und beleidigt haben. Der Zweite soll bei einer anderen Gelegenheit eine Schusswaffe mit sich geführt und eine weitere gefährliche Körperverletzung begangen haben.
Für das Verbrechen Körperverletzung mit Todesfolge sieht das Gesetz für erwachsene Straftäter Freiheitsstrafen von drei bis fünfzehn Jahren vor. Für die Jugendlichen und heranwachsenden Angeklagten gelten abweichende Regelungen. Das Jugendgerichtsgesetz sieht für Körperverletzung mit Todesfolge eine Höchststrafe von zehn Jahren vor. Für den Prozess wurden 12 Hauptverhandlungstermine festgesetzt.