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      Finanzhilfe für Sturmgeschädigte

      Bis zum 31. Oktober 2017 haben alle die durch den Sturm „Kolle“ in der Nacht von 18. auf 19. August in Notlage geraten sind, die Möglichkeit beim örtlich zuständigen Landratsamt einen Antrag auf Notstandsbeihilfe zu stellen und Finanzhilfe zu erhalten. Das teilte das Bayerische Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat in einer offiziellen Pressemitteilung mit. Darunter fallen geschädigte Privathaushalte, Gewerbebetriebe, freiberuflich Tätige, Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft, sowie Wohnungsbaugesellschaften und Wohnungsbaugenossenschaften in der Stadt Passau und in den Landkreisen Freyung-Grafenau und Passau.

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