Haftstrafen für Schleuser
Am Mittwoch wurde vor dem Landgericht Passau nach sechs Verhandlungstagen das Urteil gegen zwei Angeklagte verkündet, denen gewerbs- und bandenmäßiges Einschleusen von Ausländern in neun beziehungsweise drei Fällen vorgeworfen wurde. Der 46-jährige Syrer, der laut Anklage schleusungswillige Fahrer angeworben und die jeweiligen Transporte organisiert haben soll, wurde wegen gewerbs- und bandenmäßigem Einschleusen von Ausländern in 3 sowie wegen gewerbsmäßigem Einschleusen in 4 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 3 Jahren und 3 Monaten verurteilt. Damit blieb das Gericht unter dem von der Staatsanwaltschaft geforderten Strafmaß von 4 Jahren und 6 Monaten. Die Verteidigung hatte maximal 3 Jahre Haft gefordert.
Dem 41-jährigen Ungarn wurde der Erwerb der Schleusungsfahrzeuge zur Last gelegt. Ihn befand das Gericht wegen gewerbs- und bandenmäßigem Einschleusen von Ausländern in 3 Fällen für schuldig. Er wurde daher zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 10 Monaten auf Bewährung verurteilt. Auch hier blieb das Gericht unter den von der Staatsanwaltschaft geforderten 2 Jahren Haft auf Bewährung. Die Verteidigung hatte dagegen 1 Jahr und 6 Monate auf Bewährung gefordert.
Obwohl beide Angeklagte das Strafmaß angenommen haben, sind die Urteile noch nicht rechtskräftig. Die Verteidigung hat – im Gegensatz zur Staatsanwaltschaft – auf Rechtsmittel verzichtet.