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      Kündigung von Sparverträgen

      Nachdem die Stadtsparkasse München bekanntgegeben hat, alte Premien-Sparverträge ihrer Kunden aufzulösen, ziehen nun auch regionale Sparkassen nach. Dazu nutzen die Sparkassen ihr sogenanntes „ordentliches Kündigungsrecht“, um diejenigen Sparverträge zu kündigen, welche den Höchstprämiensatz nach 15 Jahren Laufzeit erreicht haben. Ausschlaggebend dafür seien die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, die sich in den letzten Jahren verändert haben. Die Sparkasse könne deshalb nicht auf Dauer Zinsen bezahlen, die nicht mehr marktgerecht sind, so Tobias Hofbauer, Leiter des Vorstandsstabs der Sparkasse Passau.

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