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      Landkreise suchen Jugendschöffen

      Für die Amtsperiode 2019 bis 2023 werden im TRP1-Sendegebiet wieder Jugendschöffen benötigt. Die ehrenamtlichen Richter wirken an Jugendstrafverfahren mit. Interessenten sollen unparteilich, selbstständig und urteilsfähig sein. Jugendschöffe müssen im jeweiligen Landkreis wohnhaft sein und zwischen 25 und 70 Jahre alt sein. Außerdem sollten die Anwärter die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und nicht vorbestraft sein. Interessenten können sich bis zum
      23. Februar in den Landkreisen Freyung-Grafenau und Passau und im Landkreis Rottal-Inn bis zum 15. März in eine Vorschlagsliste beim Amt für Kinder, Jugend und Familie eintragen lassen.

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