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      Modernisierung des Datenschutzes

      Am Freitag tritt die Europäische Datenschutzgrundverordnung, kurz DSGVO, in Kraft. Mit ihr soll eine Balance zwischen Wirtschafts- und Verbraucherinteressen gelingen. Der Umgang mit personenbezogenen Daten durch private Unternehmen und öffentliche Stellen innerhalb der Europäischen Union wird vereinheitlicht. Zu den Neuerungen zählen unter anderem ausdrückliche Regelungen zu Profilbildungen sowie zum "Recht auf Vergessenwerden". Die DSGVO sieht vor, dass die Nutzung personenbezogener Daten grundsätzlich verboten ist, außer sie wird durch Einwilligung der betroffenen Person erlaubt. Das Unternehmen, das die Daten nutzen möchte, muss die Person dabei umfassend über Zweck und Dauer der Nutzung aufklären. Das automatisierte Sammeln von Daten über eine Person ist somit ohne Zustimmung künftig nicht mehr erlaubt. Das "Marktortprinzip" sorgt zudem dafür, dass die Verordnung auch Anwendung auf Datenverarbeiter findet, die nicht in der Europäischen Union niedergelassen sind, und zwar wenn die Datenverarbeitung dazu dient, in der EU ansässigen Personen, Waren oder Dienstleistungen anzubieten.

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