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      Prozess geht in vierte Runde

      Das Verfahren gegen den Passauer Frauenarzt Ronald Weikl, der während der Corona-Pandemie unrechtmäßig Atteste zur Befreiung von der Maskenpflicht ausgestellt haben soll, geht in die nächste Runde. Grund für den mittlerweile vierten Prozess ist die Anfechtung des vorigen Urteils den Angeklagten und seine Verteidigung. Demnach werde nun aufgrund eines Beschlusses des Obersten Landesgerichts über die Zulässigkeit von 14 Attesten verhandelt, die der Arzt ab September 2020 ausgestellt hat. Als Termin für die Verhandlung ist der 17. September festgelegt, weiter Verhandlungstage soll es vorerst nicht geben.

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