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      Prozess wegen gewerbs- und bandenmäßigen Schleusens muss verlängert werden

      Zu Beginn der Fortsetzung im Strafverfahren wegen gewerbs- und bandenmäßiger Schleusungen mussten die vier Verteidiger, die zuständige Staatsanwältin sowie die Mitglieder der ersten Strafkammer des Landgerichts Passau zuerst einmal ihre Kalender zücken. Denn: da der zu behandelnde Sachverhalt und die Beweisaufnahme so umfangreich seien, reichen die bisher angesetzten Fortsetzungstermine nicht. Nur so sei eine ausführliche Urteilsberatung möglich, so die Richterin. In Abstimmung einigten sich die anwesenden auf drei weitere Termine, unter anderem zur Klärung der wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse der Angeklagten, sowie zur Verkündung der Plädoyers. Zur Sicherheit wurde noch ein vierter Termin am 25. September reserviert, an dem dann möglicherweise das Urteil gesprochen wird.
      Wie berichtet müssen sich aktuell zwei rumänische Staatsangehörige wegen gewerbs- und bandenmäßigen Schleusungen vor dem Landgericht Passau verantworten.

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