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      Revision verwehrt

      Stadtrat Josef Ilsanker, der gegen die Videoüberwachung im Klostergarten geklagt hat, hat vom Bundesverwaltungsgericht Leipzig recht bekommen. Das hat der Stadtrat am Donnerstag mitgeteilt. Das Urteil lautet wie folgt: Die Beschwerde der Stadt Passau gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 30. Mai 2023 wird zurückgewiesen. Somit verwehrt der VGH der Stadt Passau außerdem eine Revision. Josef Ilsanker fordert nun den zügigen Abbau der Kameras. Die Stadt Passau hat bis Redaktionsschluss noch keine Stellungnahme abgegeben.

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