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      Schutz des Landschaftsbilds

      Der Gemeinderat von Neukirchen vorm Wald hat eine neue Plakatierverordnung beschlossen. Die neugestaltete Ortsmitte soll zum Schutz des Orts- und Landschaftsbilds sowie der Naturdenkmäler frei von Plakaten bleiben. Bürger, Vereine, Firmen und Verbände dürfen Plakate und Veranstaltungshinweise nur innerhalb geschlossener Ortschaften des Gemeindegebiets anbringen. Zudem müssen alle Informationstafeln, Ständer, Druckschriften und Zettel von der Gemeinde genehmigt werden. Veranstaltungshinweise dürfen frühestens zwei Wochen vor einem Termin angebracht werden und sind innerhalb einer Woche danach wieder zu entfernen. Ein Verstoß gegen die neue Richtlinie wird mit einem Bußgeld von bis zu 500 Euro geahndet. Ausnahmen gelten bei Wahlen, Bürgerbegehren und Volksentscheiden. Die Verordnung tritt diese Woche in Kraft und gilt für 20 Jahre.

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