Urteil für Drogenschmuggler
Der 58-jährige Lkw-Fahrer, der im Oktober 2016 in seinem Sattelzug über 230 Kilogramm Marihuana nach Deutschland einführte, wurde dafür nun vom Landgericht Passau zu einer Haftstrafe von fünfeinhalb Jahren verurteilt. Die Kammer begründete das Strafmaß damit, dass von bedingtem Vorsatz ausgegangen wird. Das heißt, der Albaner soll die Umstände seiner Transportladung gekannt und in Kauf genommen haben, dass er Drogen transportiert. Darauf hätten mehrere Indizien hingedeutet, so eine Sprecherin des Landgerichts Passau. Unter anderem seien die Gitterboxen, in denen die 230 Kilogramm Marihuana versteckt waren, insgesamt nur 4.000 Euro wert gewesen. Für diesen Wert müssten sie nicht quer durch Europa gefahren werden, erklärte die Sprecherin gegenüber TRP1. Des Weiteren soll der 58-Jährige für die Fahrt einen verhältnismäßigen Lohn bekommen und auf seiner Route Umwege gefahren sein. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.