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      Urteil zur Enteignung

      Der Verfassungsgerichtshof in Österreich hat die Enteignung der Besitzerin von Adolf Hitlers Geburtshaus in Braunau am Inn bestätigt. Somit wurde der Antrag der früheren Besitzerin abgelehnt, die gegen ihre Zwangsenteignung Beschwerde eingelegt hatte. Die Enteignung der Frau durch ein entsprechendes Gesetz war demnach im öffentlichen Interesse, verhältnismäßig und nicht entschädigungslos. Die Gefahr, dass sich Hitlers Geburtshaus zur Pilgerstätte für Neonazis entwickle, sei zu hoch. Wie bereits berichtet, war im Dezember vergangenen Jahres ein Enteignungs-Gesetz für die Besitzerin des Hauses beschlossen worden.

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