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      Verordnung ist mit Verfassung vereinbar

      Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat entschieden, dass die Verordnung des Passauer Stadtrats über die Sperrung der Marienbrücke an Silvester verfassungskonform ist. Der Begründung der Richter ist zu entnehmen, dass bei den unorganisierten Silvesterfeierlichkeiten auf der Brücke kein bloßer Gefahrenverdacht, sondern eine abstrakte Gefahr für Leben und Gesundheit der Teilnehmer, aber auch der Bewohner des Stadtteils Innstadt gegeben ist. Laut Polizeiangaben versammelten sich in der Silvesternacht jährlich bis zu 3.000 Teilnehmer auf der Brücke. Feuerwerkskörper wurden auch innerhalb der Menschenmenge gezündet. Daraus ergab sich nicht nur durch den Alkoholpegel einzelner Teilnehmer eine hohe Gefahr für Leben und Gesundheit der Personen auf der Brücke. Die Verordnung der Stadt Passau über die Sperrung der Marienbrücke an Silvester ist am 7. Dezember 2017 in Kraft getreten und kommt auch beim anstehenden Jahreswechsel 2018/2019 wieder zur Anwendung.

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