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      Urteil gesprochen

      Der Angeklagte Norbert S. wurde von der Zweiten Großen Strafkammer des Landgerichts Passau wegen Mordes aus Heimtücke und niedrigen Beweggründen zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Dem Antrag der Staatsanwaltschaft ist somit voll stattgegeben worden, bestätigte eine Sprecherin des Landgerichts gegenüber TRP1. Des Weiteren wurde vor Gericht die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Dadurch sei die Möglichkeit auf eine frühzeitige Entlassung deutlich eingeschränkt, so die Sprecherin weiter. Wie berichtet, wurde Norbert S. vorgeworfen, am Silvestertag 2016 seine von ihm getrennt lebende Ehefrau ermordet zu haben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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