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      Finanzielle Rücklagen

      Am Montag wurde im Rahmen der Finanzausschusssitzung in Passau über einen möglichen Hochwasserfond diskutiert. Grund dafür war ein Antrag der Passauer Liste. In diesem wird vorgeschlagen ab 2018 20% der Rücklagen im städtischen Finanzhaushalt als Sonderrücklage „Hochwasserfond“ auszuweisen und zusätzlich ab 2019 10% der im vorangehenden Haushaltsjahr neu erfolgten Rücklagen. Die entsprechenden Mittel dürften nur im Katastrophenfall zur Behebung städtischer Hochwasserschäden und zur Unterstützung von Flutopfern im Stadtgebiet genutzt werden. Die Verantwortlichen der Stadt Passau wiesen jedoch darauf hin, dass ein „Hochwasserfond“ in dieser Form rechtlich nicht zulässig sei und tendierten dazu, im Fall einer erneuten Hochwasserkatastrophe zeitnah zu entscheiden, wie Betroffene unterstützt werden können. Das Gremium hat die Entscheidung zu dem Thema daher vertagt.

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