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      Ablauf der Revisionsfristen

      Die Begründungsfrist zum Revisionsantrag für die Urteilsverkündung gegen Dominik R. läuft in den nächsten zwei Wochen ab. Die Einlegungsfrist ist bereits verstrichen. Nach der Urteilsverkündung im November 2017 legten die Staatsanwaltschaft sowie die Verteidigung Revision gegen das Urteil der Großen Strafkammer ein. In der nun bald ablaufenden Frist muss begründet werden, wieso das Urteil nicht strafangemessen ist. Dies wird der Bundesanwaltschaft und zuletzt dem Bundesgerichtshof, kurz BGH, vorgelegt. Der BGH entscheidet dann darüber, ob eine Revision bewilligt wird. Dominik R., der wegen Totschlags an seiner Freundin Lisa H. zu 12 Jahren Haft verurteilt wurde, sitzt derweil noch in der JVA Straubing in Untersuchungshaft. Wie lange das Revisionsverfahren bis zum endgültigen Urteil noch dauert, kann derzeit nicht genau gesagt werden.

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