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      Amtliche Einführung

      Bereits ab 1. Juni wird der umstrittene Kreuzerlass in Bayern eintreten. Dieses Gesetz wurde am Dienstag nun amtlich in der achten Ausgabe des bayerischen Gesetz- und Verordnungsblatt festgehalten. Im Paragraph 28 heißt es aber lediglich, dass ein Kreuz im Eingangsbereich angebracht werden muss. Konkrete Vorgaben zu Art, Größe und Anzahl der Kreuze gibt es derzeit aber noch nicht. Der Erlass betrifft in Bayern über 1.100 staatliche Hauptdienststellen. Laut Initiator Markus Söder ginge es vorrangig nicht um den religiösen Hintergrund des Kreuzes, sondern für ein Bekenntnis zur Identität des Landes und zur kulturellen Prägung Bayerns. Vor allem in Kreisen der Kirche sorgte diese Aussage für viel Aufruhr.

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