Umfrage - Bußgeld Zurückzahlung
Der Freistaat Bayern will Bußgelder zurückzahlen. Was zunächst wie eine gute Nachricht klingt, ist auf den 2. Blick eher zweifelhaft. Um was geht es? Bei Verstößen gegen Bayerns strenge Ausgangsbeschränkung waren zu Beginn der Corona-Krise 2020 150 Euro Bußgeld fällig. Nach einer Rüge des Bundesverwaltungsgerichts gibt es nun Bußgelder zurück – aber nur für manche, andere werden leer ausgehen. Rückzahlungen gibt es nämlich nur für den Zeitraum 1. bis 19. April 2020 und auch nur für das „Verlassen der eigenen Wohnung zum Verweilen im Freien alleine oder ausschließlich mit Angehörigen des eigenen Hausstandes“. Wer schon Ende März 2020 oder aus anderem Grund zur Kasse gebeten wurde, bekommt nichts. Die Rückzahlung erfolgt aufgrund der Entscheidung des Bundesverwaltungsgericht von Ende 2022. Demnach waren die Ausgangsbeschränkungen, die es so nur im Freistaat gab, nachträglich als unverhältnismäßig und unwirksam eingestuft worden. Wie die Passauer Bürger diese „bedingte Rückzahlung von Corona-Bußgeldern“ sehen, wir haben nachgefragt.