Gesetzesentwurf vorgelegt
In Zukunft soll jede Person von Grund auf als Organ- oder Gewebespender gelten. Das will der bayerische Bundesminister Jens Spahn jetzt mit einem Gesetzesentwurf vorantreiben. Zusammen mit anderen Abgeordneten aus mehreren Parteien hat er die Einführung der doppelten Widerspruchslösung bei der Bundespressekonferenz vorgeschlagen. Dahingehend muss noch zu Lebzeiten Widerspruch oder ein der Organ- und Gewebeentnahme entgegenstehender Wille erklärt werden. Es solle so zu einer Selbstverständlichkeit werden sich mit dem Thema auseinander zusetzten, heißt es im Entwurf. Bis jetzt ist die Organspende genau andersherum geregelt: Keiner wird automatisch zum Spender. Wer mit einer Organ- und Gewebeentnahme nach dem Tod einverstanden ist, muss zu Lebzeiten sein Einverständnis festhalten, zum Beispiel auf einem Organspendeausweis.