Der Landkreis Freyung Grafenau hat seit Dienstag wieder schärfere Regeln im Bereich der Kliniken und Heimen eingeführt. Demnach ist in vollstationären Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen für Menschen mit Behinderung, intensivpflege-WGS, Altenheimen und Seniorenresidenzen der Besuch je Bewohner und Patient auf 1 Person pro Tag beschränkt. In Krankenhäusern, sowie in Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen ist die Regelung des Besuch je Bewohner und Patient auf sogar nur eine feste Person pro Tag noch strenger. Die Besuchsdauer ist in Heimen und Kliniken auf jeweils 30 Minuten pro Tag begrenzt. Ausgenommen ist die Begleitung Sterbender. Die Allgemeinverfügung gilt vorerst bis Ende November.
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