Am sechsten Verhandlungstag wurde die Beweisaufnahme im Strafverfahren gegen Elisabeth W. fortgesetzt. Der Angeklagten wird vorgeworfen ihren Ehemann mit dem Medikament Marcurmar vergiftet zu haben. Am Freitag wurde eine weitere Zeugin aus dem Freundeskreis vernommen. Die Große Strafkammer befragte Elisabeth W. außerdem zu ihren persönlichen Verhältnissen. Am frühen Nachmittag erstellte ein psychatrischer Sachverteidiger ein Gutachten um die Frage der Schuldfähigkeit im Falle einer Verurteilung zu klären. Die Plädoyers der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung sind für den 16. oder 17. Juli vorgesehen. Das Urteil soll nach aktuellem Plan am 20. Juli verkündet werden.
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