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Mi., 05.01.2022 , 18:11 Uhr/play_circle_outline03:09
Wegfall von 2G-Regel im Einzelhandel – Aufatmen bei Garhammer (Waldkirchen)
Was zählt eigentlich zum täglichen Bedarf? Seit Ende vergangenen Jahres gilt im Einzelhandel die 2G-Regel. Ausgenommen: Die Deckung des täglichen Bedarfs. Dazu zählt etwa der Lebensmittelhandel, aber auch Gärtnereien, Baumärkte und seit Dezember sogar Spielwarenhandlungen. Vergangene Woche hat dann der Bayerische Verwaltungsgerichtshof beschlossen: Auch Bekleidungsgeschäfte dürfen ohne die 2G-Regel öffnen. Was das für die Einzelhändler bedeutet – wir haben nachgefragt.